Homeoffice von der Steuer absetzen für maximale Ersparnis
Du kannst dein Homeoffice von der Steuer absetzen. Dafür gibt es zwei Wege. Entweder nutzt du die einfache Homeoffice-Pauschale für jeden Tag, den du von zu Hause arbeitest. Oder du setzt die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ab. Das ist möglich, falls dein Arbeitsplatz die strengen Kriterien des Finanzamts erfüllt.
Welche Option für dich die größte Steuerersparnis bringt, hängt von deiner persönlichen Arbeitssituation ab.
Die zwei Wege zur steuerlichen Absetzung deines Homeoffice

Wenn du die Kosten für dein Homeoffice steuerlich geltend machen willst, musst du dich zwischen zwei Modellen entscheiden. Jede Option hat eigene Voraussetzungen und Vorteile.
Die erste Methode ist die Homeoffice-Pauschale. Sie ermöglicht auch denjenigen eine steuerliche Entlastung, die kein separates Arbeitszimmer haben. Selbst wenn du nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer nutzt, kannst du von diesem Abzug profitieren.
Die zweite Methode ist das häusliche Arbeitszimmer. Diese Option kommt nur infrage, wenn du einen separaten, abgeschlossenen Raum fast ausschließlich für berufliche Tätigkeiten nutzt.
Gesetzliche Neuerungen seit 2023
Die Regelungen für das Homeoffice wurden an die veränderte Arbeitswelt angepasst. Seit 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale auf maximal 1.260 Euro jährlich angehoben. Das entspricht 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage. Diese Erhöhung soll die gestiegenen Kosten für Strom und Heizung ausgleichen.
Gleichzeitig sind die Hürden für ein häusliches Arbeitszimmer höher. Du kannst es nur noch absetzen, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Mehr Details zu den Voraussetzungen findest du zum Beispiel im Ratgeber von qonto.com.
Um dir die Entscheidung zu erleichtern, welche Methode für dich die richtige ist, findest du hier eine direkte Gegenüberstellung.
Homeoffice-Pauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer im Vergleich
Ein direkter Vergleich der beiden Absetzungsmöglichkeiten hilft, die passende Option für deine Situation zu finden.
| Merkmal | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Kein separater Raum nötig, Arbeitsecke reicht aus | Separater, abgeschlossener Raum |
| Nutzung | Keine Vorgabe zur Nutzungsintensität | Nahezu ausschließliche berufliche Nutzung (>90 %) |
| Bedingung | An dem Tag wird überwiegend von zu Hause gearbeitet | Muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein |
| Maximaler Betrag | 1.260 Euro pro Jahr (6 Euro x 210 Tage) | Tatsächliche Kosten (Miete, Strom etc.) oder Jahrespauschale von 1.260 Euro |
| Nachweis | Einfache Dokumentation der Arbeitstage | Aufwendiger Nachweis der Kosten und Nutzung erforderlich |
Die Übersicht zeigt die grundlegenden Unterschiede. Die Pauschale ist für die meisten Angestellten die praktischere Lösung. Das Arbeitszimmer kann für Selbstständige oder Berufsgruppen mit klarem Arbeitsmittelpunkt zu Hause finanziell vorteilhafter sein.
So nutzt du die Homeoffice-Pauschale korrekt

Die Homeoffice-Pauschale ist die einfachste Art, deine Arbeit von zu Hause steuerlich geltend zu machen. Sie wurde für Fälle geschaffen, in denen ein vollwertiges Arbeitszimmer fehlt oder die strengen Auflagen nicht zu erfüllen sind. Ob du am Küchentisch arbeitest oder eine Ecke im Wohnzimmer nutzt, du kannst die Pauschale verwenden.
Der Vorteil liegt im geringen Aufwand. Statt Kostenaufstellungen und Belege zu sammeln, setzt du einen festen Betrag pro Arbeitstag an. Das spart Zeit.
Welche Voraussetzungen gelten für die Pauschale?
Damit du die Homeoffice-Pauschale absetzen kannst, müssen wenige, klare Bedingungen erfüllt sein. Das Finanzamt prüft, ob der Abzug berechtigt ist.
Die entscheidende Regel ist, dass du an dem jeweiligen Tag überwiegend von zu Hause gearbeitet haben musst. Deine Arbeitszeit zu Hause muss länger gewesen sein als an jedem anderen Ort, zum Beispiel im Firmenbüro.
Gleichzeitig darfst du für denselben Tag keine Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzen. Die Kombination beider Pauschalen an einem Tag ist nicht erlaubt.
Die Homeoffice-Pauschale ist ein vereinfachter Ausgleich für die Kosten, die durch die berufliche Nutzung deiner privaten Räume entstehen, also anteilig Miete, Strom und Heizung.
So berechnest du deinen Anspruch
Die Berechnung ist einfach. Für jeden Tag, an dem du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du 6 Euro ansetzen. Es gibt jedoch eine Obergrenze.
Du kannst die Pauschale für maximal 210 Tage pro Kalenderjahr beanspruchen.
Daraus ergibt sich ein maximaler Abzugsbetrag von 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage × 6 Euro). Selbst wenn du an mehr als 210 Tagen im Homeoffice warst, bleibt es bei diesem Höchstbetrag.
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Beispiel 1: Teilzeit-Homeoffice
Du arbeitest an 150 Tagen im Jahr komplett von zu Hause. Deine Rechnung lautet: 150 Tage × 6 Euro = 900 Euro. Diesen Betrag kannst du als Werbungskosten geltend machen. -
Beispiel 2: Vollzeit-Homeoffice
Du hast an 230 Tagen von zu Hause gearbeitet. In diesem Fall greift die Obergrenze. Du kannst also nur die maximalen 210 Tage ansetzen, was einer absetzbaren Summe von 1.260 Euro entspricht.
Wie du deine Tage fürs Finanzamt dokumentierst
Eine formale Bescheinigung deines Arbeitgebers ist nicht nötig. Trotzdem musst du dem Finanzamt auf Nachfrage glaubhaft machen, an welchen Tagen du im Homeoffice warst. Eine saubere Dokumentation ist deshalb Pflicht.
Hierfür reicht eine formlose Aufzeichnung. Führe eine Liste oder markiere die Tage in deinem Kalender. Diese Notizen solltest du aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.
Die Relevanz dieser Regelung zeigen aktuelle Zahlen. Die Homeoffice-Quote in Deutschland hat sich bei knapp einem Viertel stabilisiert. Laut einer Studie des ifo-Instituts arbeiteten im Februar 2025 24,5 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise von zu Hause. Das unterstreicht die Wichtigkeit der Pauschale für viele Arbeitnehmer. Mehr zur Entwicklung der Homeoffice-Nutzung in Deutschland kannst du hier nachlesen.
Die Pauschale im Zusammenspiel mit den Werbungskosten
Es ist wichtig zu verstehen, wie die Homeoffice-Pauschale im Gesamtkontext der Werbungskosten funktioniert. Sie ist ein Baustein und wird nicht einfach zusätzlich erstattet.
Jeder Arbeitnehmer bekommt vom Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2024) angerechnet. Dieser Betrag wird von deinen steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen, ohne dass du Belege einreichen musst.
Eine echte Steuerersparnis durch deine Werbungskosten erzielst du erst, wenn deren Gesamtsumme diesen Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Die Homeoffice-Pauschale hilft dir, über diese Hürde zu kommen. Alle anderen berufsbedingten Ausgaben, etwa für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fortbildungen, zählst du dazu.
Wann du ein häusliches Arbeitszimmer absetzen kannst

Ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, ist finanziell oft attraktiver als die Homeoffice-Pauschale. Die Hürden des Finanzamts sind hier jedoch hoch und die Regeln klar definiert. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, wie sie für die Pauschale genügt, reicht hier nicht aus.
Diese Option kommt nur infrage, wenn sich dein gesamtes Berufsleben nachweislich in den eigenen vier Wänden abspielt. Das betrifft vor allem Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte in spezifischen Konstellationen. Erfüllst du die Kriterien, darfst du die tatsächlich anfallenden Kosten anteilig ansetzen.
Die strengen Kriterien für ein Arbeitszimmer
Damit das Finanzamt deinen Raum als häusliches Arbeitszimmer anerkennt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Es muss ein separater, durch eine Tür abgeschlossener Raum sein, der klar in deine private Wohnung oder dein Haus integriert ist. Ein Durchgangszimmer, eine offene Galerie oder eine Nische im Flur sind nicht ausreichend.
Die größte Hürde ist die fast ausschließliche berufliche Nutzung. Du musst nachweisen, dass der Raum zu mindestens 90 % für deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Jede nennenswerte private Mitbenutzung als Gästezimmer, Abstellkammer oder Hobbyraum ist ausgeschlossen.
Das Finanzamt kann Nachweise wie Fotos, einen Grundriss oder eine genaue Beschreibung des Raumes anfordern. Eine klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben ist essenziell.
Der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit
Seit 2023 gilt eine nochmals verschärfte Regelung. Dein häusliches Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein. Das ist die Schlüsselvoraussetzung, um die tatsächlichen Kosten abziehen zu können.
Das Finanzamt prüft, wo der qualitative Schwerpunkt deiner Arbeit liegt. Es zählt, wo du die Tätigkeiten ausführst, die für deinen Beruf wesentlich und prägend sind. Nur gelegentliche Verwaltungsaufgaben von zu Hause zu erledigen, reicht nicht. Ein Vergleich mit den Merkmalen von professionelle Büro- und Praxisflächen kann helfen, die Anforderungen zu verstehen.
- Beispiel Lehrer: Ein Lehrer unterrichtet in der Schule. Obwohl er zu Hause Zeit mit Vor- und Nachbereitung verbringt, liegt der qualitative Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Klassenzimmer. Sein Arbeitszimmer ist somit nicht der Mittelpunkt. Er muss die Homeoffice-Pauschale nutzen.
- Beispiel Content Creator: Ein YouTuber, der seine Videos ausschließlich im heimischen Studio dreht, schneidet und veröffentlicht, hat hier den Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Er kann die vollen Kosten für sein Arbeitszimmer ansetzen.
So berechnest du die absetzbaren Kosten
Wenn dein Arbeitszimmer alle Kriterien erfüllt, kannst du die anteiligen Kosten deiner Wohnung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anrechnen. Die Berechnung basiert auf dem Flächenanteil deines Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche.
Die Formel lautet:
(Fläche Arbeitszimmer in m² / Gesamtwohnfläche in m²) x 100 = prozentualer Kostenanteil
Diesen Prozentsatz wendest du auf alle umlagefähigen Kosten an.
Folgende Kosten kannst du anteilig geltend machen:
- Miete
- Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr
- Stromkosten
- Renovierungskosten im Arbeitszimmer (zu 100 %)
- Zinsen für Immobilienkredite
- Abschreibung des Gebäudes (AfA)
Weitere Details findest du in unserem Artikel über das Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen.
Ein konkretes Berechnungsbeispiel
Deine Wohnung hat 100 m² und dein Arbeitszimmer misst 15 m². Der Anteil des Arbeitszimmers beträgt also 15 %.
Deine jährlichen Wohnungskosten sehen wie folgt aus:
| Kostenart | Jährliche Gesamtkosten | Anteil Arbeitszimmer (15 %) |
|---|---|---|
| Kaltmiete | 12.000 € | 1.800 € |
| Nebenkosten | 2.400 € | 360 € |
| Strom | 1.200 € | 180 € |
| Summe der anteiligen Kosten | 15.600 € | 2.340 € |
In diesem Fall könntest du 2.340 Euro für dein Arbeitszimmer in der Steuererklärung ansetzen. Das ist deutlich mehr als der Maximalbetrag der Homeoffice-Pauschale. Du musst alle Belege wie Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen sorgfältig aufbewahren.
Arbeitsmittel und Büromöbel richtig absetzen

Ein entscheidender Vorteil ist, dass du Arbeitsmittel immer zusätzlich absetzen kannst. Das gilt unabhängig davon, ob du die Homeoffice-Pauschale nutzt oder die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machst. Jede Investition in deine berufliche Ausstattung mindert deine Steuerlast.
Dazu gehören Laptop, Monitor und Möbel. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein ergonomischer Bürostuhl sind klassische Arbeitsmittel. Sie sind absetzbar.
Das Finanzamt unterscheidet zwei Methoden: Sofortabzug im Kaufjahr oder Abschreibung über mehrere Jahre.
Sofortabzug für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Die einfachste Methode ist der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Hier kannst du die Anschaffungskosten sofort und in voller Höhe im Kaufjahr als Werbungskosten ansetzen.
Die Voraussetzung ist eine Preisgrenze. Ein Arbeitsmittel gilt als GWG, wenn der Kaufpreis maximal 800 Euro netto beträgt. Das entspricht einem Bruttopreis von 952 Euro bei 19 % Mehrwertsteuer.
Wichtig ist der Nettobetrag. Prüfe auf der Rechnung, ob der Preis ohne Mehrwertsteuer die 800-Euro-Grenze einhält. Liegt er darüber, ist der Sofortabzug als GWG nicht möglich.
Beispiele für typische GWG sind:
- Ein Bürostuhl bis 952 Euro brutto.
- Ein Monitor oder Drucker in dieser Preisklasse.
- Fachliteratur oder eine externe Festplatte.
Abschreibung über die Nutzungsdauer (AfA)
Wenn ein Arbeitsmittel teurer als 800 Euro netto ist, musst du die Kosten über mehrere Jahre verteilen. Diesen Vorgang nennt man Abschreibung für Abnutzung (AfA). Du verteilst den Kaufpreis gleichmäßig auf die vom Finanzamt festgelegte Nutzungsdauer.
Die offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums legen fest, über wie viele Jahre ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Für Büromöbel wie Schreibtische gilt eine Nutzungsdauer von 13 Jahren.
Ein Beispiel zur AfA:
Du kaufst einen höhenverstellbaren Schreibtisch für 1.300 Euro. Da der Preis über der GWG-Grenze liegt, musst du ihn über 13 Jahre abschreiben.
- Berechnung: 1.300 Euro / 13 Jahre = 100 Euro pro Jahr.
- Ergebnis: Du kannst 13 Jahre lang jedes Jahr 100 Euro als Werbungskosten angeben.
Für digitale Wirtschaftsgüter wie Computer, Laptops oder Software gilt seit 2021 eine Vereinfachung. Die Nutzungsdauer wurde pauschal auf ein Jahr festgelegt. Du kannst solche Geräte im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben, unabhängig vom Preis. Das wirkt praktisch wie ein Sofortabzug.
Eine detaillierte Übersicht findest du in unserem Ratgeber Büromöbel steuerlich absetzen.
Typische Arbeitsmittel im Überblick
Die Liste der absetzbaren Arbeitsmittel ist lang. Grundsätzlich kannst du alles geltend machen, was du nachweislich für deine berufliche Tätigkeit benötigst.
Hier ist eine Übersicht, die bei der Einordnung der häufigsten Anschaffungen hilft.
Abschreibung von Arbeitsmitteln im Homeoffice
Diese Tabelle zeigt typische Arbeitsmittel, ihre Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle und ob ein Sofortabzug möglich ist.
| Arbeitsmittel | Nutzungsdauer (AfA) | Sofortabzug möglich? | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Höhenverstellbarer Schreibtisch | 13 Jahre | Nein, da meist > 800 Euro netto | Ein Kaufpreis von 1.300 Euro wird über 13 Jahre abgeschrieben (100 Euro/Jahr). |
| Ergonomischer Bürostuhl | 13 Jahre | Ja, wenn unter 800 Euro netto | Bei einem Preis von 700 Euro netto kann der Betrag sofort abgesetzt werden. |
| Laptop / PC | 1 Jahr | Indirekt, durch 1-jährige AfA | Ein Laptop für 1.500 Euro wird im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. |
| Monitor | 1 Jahr (als Peripheriegerät) | Indirekt, durch 1-jährige AfA | Ein Monitor für 600 Euro wird im Kaufjahr komplett abgeschrieben. |
| Drucker | 1 Jahr (als Peripheriegerät) | Indirekt, durch 1-jährige AfA | Ein Drucker für 300 Euro kann im selben Jahr vollständig abgesetzt werden. |
| Fachliteratur | Keine feste Dauer | Ja, wenn unter 800 Euro netto | Ein Fachbuch für 80 Euro wird sofort als Werbungskosten angesetzt. |
Die Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Regeln sein können. Besonders bei IT-Ausstattung profitierst du von der einjährigen Abschreibung.
Nachweis der beruflichen Nutzung
Für das Finanzamt ist entscheidend, dass du die Arbeitsmittel überwiegend beruflich nutzt. Bei typischen Bürogegenständen wie Schreibtisch oder Bürostuhl wird eine berufliche Veranlassung im Homeoffice in der Regel angenommen.
Bei Gegenständen, die auch privat genutzt werden könnten, solltest du den beruflichen Nutzungsanteil glaubhaft machen. Eine private Mitnutzung von bis zu 10 % ist unschädlich.
Sammle immer alle Rechnungen und Belege. Sie sind dein Nachweis für Kaufpreis und Anschaffungsdatum. Eine ordentliche Ablage stellt sicher, dass du deine Investitionen steuerlich voll ausschöpfst.
So kommen deine Homeoffice-Kosten in die Steuererklärung
Du hast alle absetzbaren Kosten zusammen. Jetzt kommt der entscheidende Teil: das korrekte Eintragen in die Steuererklärung. Digitale Helfer wie ELSTER machen den Prozess einfacher, aber Sorgfalt ist gefragt. Hier zeige ich dir, wo du die Kosten für dein Homeoffice und deine Arbeitsmittel einträgst.
Für die meisten Angestellten ist die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wichtig. Hier landen alle Werbungskosten.
Die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N eintragen
Die Homeoffice-Pauschale ist schnell erledigt und landet direkt in der Anlage N.
- Öffne in deiner Steuererklärung die Anlage N.
- Gehe zum Bereich "Werbungskosten".
- Hier gibt es eine extra Zeile für die "Homeoffice-Pauschale".
- Trage dort die Anzahl deiner Homeoffice-Tage (maximal 210) ein. Die Software berechnet den Gesamtbetrag automatisch.
Ein wichtiger Hinweis: Für Tage, an denen du die Pauschale geltend machst, darfst du keine Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen.
Häusliches Arbeitszimmer und Arbeitsmittel richtig erfassen
Die Kosten für ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer und deine Arbeitsmittel gehören ebenfalls als Werbungskosten in die Anlage N.
Schau in der Anlage N nach dem Abschnitt "Weitere Werbungskosten". Hier kommt die Summe aller deiner Ausgaben rein, die nicht schon woanders abgefragt wurden, zum Beispiel die anteilige Miete für dein Arbeitszimmer oder die Abschreibung für deinen Schreibtisch.
Tipp: Fasse deine Ausgaben in Blöcken zusammen. Schreibe "Büromaterial", "Fachliteratur" oder "Abschreibung Büromöbel". Das sorgt für Übersicht.
Der Screenshot aus dem ELSTER-Portal zeigt dir, wo du die Felder für die Werbungskosten in der Anlage N findest.
Genau hier trägst du die ermittelten Summen ein. Ob Pauschale oder tatsächliche Kosten, das ist der Hebel, mit dem du deine Steuerlast senkst.
Deine Checkliste für eine reibungslose Steuererklärung
Gute Vorbereitung hilft, Fehler zu vermeiden und keine absetzbaren Posten zu vergessen.
Diese Unterlagen und Belege solltest du zur Hand haben:
- Aufzeichnung deiner Homeoffice-Tage: Eine Liste oder ein Kalender.
- Rechnungen für Arbeitsmittel: Alle Kaufbelege für Schreibtisch, Stuhl, Laptop etc.
- Kostenaufstellung für das Arbeitszimmer: Detaillierte Berechnung von Miete und Nebenkosten.
- Zugehörige Dokumente: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung.
Lege dafür einen digitalen Ordner an oder sammle alles in einer Mappe. So hast du bei Rückfragen alles griffbereit. Du musst Belege nicht direkt mitschicken, aber das Finanzamt kann sie anfordern. Mehr Infos findest du in unserem Leitfaden zur Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung.
Prüfe auch, ob andere Ausgaben absetzbar sind. Musstest du aus beruflichen Gründen umziehen, kannst du unter Umständen die Umzugskosten steuerlich absetzen. Es lohnt sich, alle potenziellen Werbungskosten zu prüfen.
Die häufigsten Fragen zur steuerlichen Absetzung im Homeoffice
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Homeoffice und Steuern.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag nutzen?
Nein. Das Gesetz schließt aus, dass du für denselben Arbeitstag sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale geltend machst. Du musst dich für jeden Tag entscheiden.
An Tagen, an denen du ins Büro fährst, setzt du die Entfernungspauschale an. An Tagen, an denen du überwiegend von zu Hause gearbeitet hast, nutzt du die Homeoffice-Pauschale.
Brauche ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber für meine Homeoffice-Tage?
Nein, eine offizielle Bescheinigung ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass du deine Angaben bei einer Nachfrage glaubhaft machen kannst.
Führe eine formlose Liste, zum Beispiel in einer Excel-Tabelle, oder markiere die Tage im Kalender. Bewahre diese Aufzeichnungen gut auf.
Der Grundsatz der "Glaubhaftmachung" bedeutet, dass deine Angaben für das Finanzamt nachvollziehbar sein müssen. Eine saubere Dokumentation vermeidet Rückfragen.
Was passiert, wenn meine Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen?
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Dieser Betrag wird von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, ohne dass du Belege vorlegen musst.
Eine zusätzliche Steuerersparnis hast du erst, wenn die Summe all deiner Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel etc.) diesen Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.
Kann ich meinen Schreibtisch absetzen, auch wenn ich die Pauschale nutze?
Ja. Die Kosten für Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Laptop sind separate Werbungskosten. Diese kannst du immer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale angeben.
Die Pauschale ist nur ein Ausgleich für raumbezogene Kosten wie Miete, Strom und Heizung. Sie deckt nicht die Anschaffung deiner Büroausstattung ab.
Muss ich Geschenke oder Gratisprodukte von Firmen versteuern?
In den meisten Fällen ja. Gratisprodukte, die du im Rahmen einer Kooperation bekommst, gelten steuerlich als Sacheinnahmen. Du musst sie mit ihrem Marktwert in deiner Steuererklärung angeben.
Es gibt Ausnahmen:
- Geringwertige Produkte: Wert unter 10 Euro.
- Leihgaben: Du schickst das Produkt nach dem Test zurück.
- Pauschalversteuerung: Das Unternehmen übernimmt die Versteuerung für dich (nachfragen!).
Bewahre die gesamte Kommunikation mit dem Unternehmen als Nachweis auf.
Kann ich als Selbstständiger Energiekosten für mein Büro absetzen?
Ja, als Selbstständiger kannst du Energiekosten als Betriebsausgaben absetzen. Wenn du ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer nutzt, berechnest du den Anteil der Kosten prozentual anhand der Fläche.
Hast du ein externes Büro, sind die dort anfallenden Strom- und Heizkosten vollständig abzugsfähig. Eine saubere Trennung zwischen privaten und betrieblichen Energiekosten ist wichtig.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist eine Investition in deine Gesundheit und steuerlich absetzbar. Bei Deskspace findest du TÜV-geprüfte, höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle. Entdecke jetzt die passenden Möbel für dein Homeoffice: https://deskspace.de