So klappt die homeoffice pauschale steuererklärung einfach erklärt
Die Homeoffice-Pauschale erleichtert dir das Geltendmachen von Kosten für die Arbeit zu Hause in deiner Steuererklärung. Du benötigst dafür keinen Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Seit 2023 kannst du pauschal 6 Euro für jeden reinen Homeoffice-Tag ansetzen. Die Regelung ist auf maximal 210 Tage begrenzt. Das ermöglicht dir im besten Fall eine Steuerersparnis von bis zu 1.260 Euro pro Jahr.
Was ist die Homeoffice Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist eine Vereinfachungsregel im deutschen Steuerrecht. Sie wurde eingeführt, damit Arbeitnehmer unkompliziert ihre beruflich bedingten Mehrausgaben für die Arbeit daheim steuerlich absetzen können.
Der größte Vorteil besteht darin, dass du keine einzelnen Kosten wie Strom oder Heizung nachweisen musst. Das vereinfacht den Prozess erheblich. Du dokumentierst lediglich die Tage, an denen du ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hast. Die Pauschale ist eine praktische Alternative zur komplexen Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers.
Entwicklung und aktuelle Regelung
Was als temporäre Hilfe während der Corona-Pandemie begann, ist mittlerweile fest im Steuerrecht etabliert. Ursprünglich, im Jahr 2020, gab es 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage, also bis zu 600 Euro im Jahr.
Seit dem Steuerjahr 2023 hat sich die Situation verbessert. Die Pauschale wurde nicht nur dauerhaft verankert, sondern auch erhöht. Jetzt gibt es 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage. Damit steigt der maximal absetzbare Betrag auf 1.260 Euro pro Jahr. Diese Anpassung wird der gestiegenen Bedeutung der Heimarbeit gerecht.
Entwicklung der Homeoffice Pauschale auf einen Blick
| Merkmal | Regelung bis 2022 | Regelung ab 2023 |
|---|---|---|
| Betrag pro Tag | 5 Euro | 6 Euro |
| Maximale Tage | 120 Tage | 210 Tage |
| Maximaler Betrag | 600 Euro | 1.260 Euro |
| Status | Befristete Regelung | Dauerhaft im Gesetz |
Die Tabelle zeigt, dass die neuen Regelungen eine klare Verbesserung für alle darstellen, die regelmäßig von zu Hause arbeiten.
Wichtiger Hinweis: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie wirkt sich steuerlich erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2024) übersteigen.
Wer profitiert von der Regelung?
Jeder Arbeitnehmer kann die Pauschale nutzen, der an bestimmten Tagen ausschließlich von zu Hause gearbeitet hat. Ob du dafür ein eigenes Arbeitszimmer hast oder am Küchentisch sitzt, spielt dabei keine Rolle.
Besonders lohnenswert ist die Pauschale für dich, wenn du:
- Kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, weil du zum Beispiel nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer nutzt.
- Mit deinen gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreitest.
- Eine unkomplizierte Lösung suchst, um deine Homeoffice-Kosten anzugeben.
Die Einrichtung deines Arbeitsplatzes beeinflusst deine Produktivität und Gesundheit. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, wie du deinen Homeoffice-Arbeitsplatz optimal einrichten kannst. Die Pauschale deckt zwar laufende Kosten ab, aber die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie einem höhenverstellbaren Schreibtisch kannst du zusätzlich absetzen.
Was du für den Anspruch auf die Homeoffice-Pauschale wissen musst

Damit du die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung erfolgreich nutzt, gibt es klare Regeln. Diese Bedingungen sind genau definiert und stellen sicher, dass die Pauschale nur für tatsächliche Arbeitstage zu Hause angesetzt wird. Ein gutes Verständnis der Details ist entscheidend.
Die wichtigste Grundregel ist einfach. Du musst an dem jeweiligen Tag ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Diese Vorgabe ist streng. Eine kurze Fahrt ins Büro, um beispielsweise an einem Meeting teilzunehmen, schließt den Anspruch auf die Pauschale für diesen Tag aus.
Wann gilt ein Tag als reiner Homeoffice-Tag?
Laut Gesetz muss die berufliche Tätigkeit an dem Tag "überwiegend" in der häuslichen Wohnung stattgefunden haben. In der Praxis bedeutet das, dass du deine erste Tätigkeitsstätte an diesem Tag nicht aufgesucht hast.
Das soll eine doppelte Geltendmachung von Kosten verhindern. Wenn du an einem Tag sowohl zu Hause arbeitest als auch ins Büro fährst, kannst du stattdessen die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg ansetzen. Beides zusammen ist nicht möglich.
Merke dir: Pro Arbeitstag gibt es entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale. Beides für denselben Tag zu kombinieren, ist gesetzlich ausgeschlossen.
Diese strikte Trennung ist wichtig, um Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden und Rückfragen vom Finanzamt zu verhindern.
Deine Nachweispflicht
Du musst für die Homeoffice-Pauschale keine Einzelbelege wie Strom- oder Mietrechnungen sammeln. Ganz ohne Dokumentation geht es aber nicht. Auf Verlangen musst du dem Finanzamt glaubhaft machen, an wie vielen Tagen du tatsächlich von zu Hause gearbeitet hast.
Formlose Aufzeichnungen sind dafür am besten geeignet. Du kannst sie digital oder klassisch auf Papier führen.
- Kalendereinträge: Notiere die Tage, an denen du im Homeoffice warst, in deinem Kalender. Ein Kürzel wie "HO" reicht aus.
- Excel-Tabelle: Eine Tabelle mit dem Datum und einem Vermerk für den Homeoffice-Tag ist ebenfalls eine gute Methode, um den Überblick zu behalten.
- Bestätigung vom Arbeitgeber: Eine formlose Bestätigung deines Arbeitgebers über die gewährten Homeoffice-Tage ist nützlich, auch wenn sie nicht zwingend gefordert wird. Sie stärkt deine Glaubwürdigkeit.
Diese Aufzeichnungen musst du nicht automatisch mitschicken. Halte sie aber griffbereit, falls das Finanzamt nachfragt.
Die Bedeutung des Homeoffice
Die Existenz solcher Regelungen zeigt, wie sehr sich die Arbeitswelt verändert hat. Die Homeoffice-Quote in Deutschland liegt stabil bei 24,5 %. Vor der Pandemie im Jahr 2019 arbeiteten nur 12,9 % der Erwerbstätigen gelegentlich von zu Hause. Im ersten Lockdown 2020 stieg die Zahl auf 21 %. Angestellte arbeiten im Schnitt rund 1,6 Tage pro Woche im Homeoffice.
Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig es ist, steuerliche Möglichkeiten wie die Homeoffice-Pauschale zu kennen und zu nutzen. Weitere Einblicke dazu findest du im Homeoffice Report 2025.
Sonderfall: Kein fester Arbeitsplatz
Eine spezielle Situation ergibt sich für Personen ohne feste "erste Tätigkeitsstätte". Das betrifft zum Beispiel viele im Außendienst oder Berater.
Für diese Gruppe gibt es eine besondere Regelung. Wenn sie an einem Tag weder beim Kunden noch an einem anderen betrieblichen Ort waren, sondern ausschließlich zu Hause gearbeitet haben, können sie die Pauschale beanspruchen. Das gilt auch, wenn sie zu Hause nur Vor- oder Nachbereitungsarbeiten erledigt haben. Die Bedingung ist auch hier, dass an diesem Tag keine andere auswärtige Tätigkeit stattfand.
Die korrekte Berechnung für deine Steuererklärung

Die Berechnung für die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ist unkompliziert. Du musst lediglich deine Arbeitstage sorgfältig zählen, um den maximalen Vorteil zu erzielen.
Zähle exakt die Tage, an denen du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast. Diese Zahl ist die Basis für alles Weitere.
Homeoffice-Tage korrekt zählen
Ermittle die Anzahl deiner reinen Homeoffice-Tage. Multipliziere diese Zahl mit dem Pauschalbetrag von 6 Euro pro Tag.
Behalte dabei die Obergrenze im Blick. Das Finanzamt akzeptiert maximal 210 Tage pro Jahr. Dein maximaler Anspruch aus der Pauschale ist somit bei 1.260 Euro gedeckelt.
Selbst wenn du an mehr als 210 Tagen im Homeoffice warst, wird der Betrag bei 1.260 Euro gedeckelt. Die Angabe einer höheren Anzahl an Tagen bringt dir keinen zusätzlichen steuerlichen Vorteil.
Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Sie ist für dich besonders relevant, wenn deine gesamten Werbungskosten den allgemeinen Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Ein Vorteil bleibt, dass du keine Einzelnachweise für Strom oder Heizung sammeln musst. Erfahre mehr darüber, wie du die Vorteile der neuen Pauschale 2025 nutzen kannst.
Praxisbeispiele zur Veranschaulichung
Die folgenden drei Szenarien zeigen, wie sich verschiedene Arbeitsmodelle auf den absetzbaren Betrag auswirken.
Szenario 1: Vollzeit mit festen Homeoffice-Tagen
Du arbeitest Vollzeit und hast zwei feste Homeoffice-Tage pro Woche vereinbart. Nach Abzug von Urlaub und Feiertagen bleiben oft rund 46 Arbeitswochen im Jahr.
- Berechnung: 2 Tage/Woche x 46 Wochen = 92 Homeoffice-Tage
- Anspruch: 92 Tage x 6 Euro/Tag = 552 Euro
Dieser Betrag liegt unter der Obergrenze und kann voll angesetzt werden.
Szenario 2: Teilzeit im Hybrid-Modell
Du arbeitest Teilzeit an drei Tagen pro Woche und bist davon im Schnitt zwei Tage zu Hause.
- Berechnung: 2 Tage/Woche x 46 Wochen = 92 Homeoffice-Tage
- Anspruch: 92 Tage x 6 Euro/Tag = 552 Euro
Entscheidend ist nur die tatsächliche Anzahl der Tage im Homeoffice.
Szenario 3: Nahezu vollständige Remote-Arbeit
Du bist fast ausschließlich im Homeoffice. Über das Jahr kommen 230 Homeoffice-Tage zusammen.
- Berechnung: 230 Tage gezählt
- Begrenzung: Das Finanzamt erkennt maximal 210 Tage an.
- Anspruch: 210 Tage x 6 Euro/Tag = 1.260 Euro
Hier greift die gesetzliche Obergrenze von 1.260 Euro.
Die Wechselwirkung mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Zusammenspiel mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ist wichtig. Diesen Betrag zieht das Finanzamt automatisch von deinen Einnahmen ab, ohne Nachweise.
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Teil deiner gesamten Werbungskosten. Eine echte Steuerersparnis bringt sie dir nur, wenn all deine berufsbedingten Ausgaben zusammen die Grenze von 1.230 Euro überschreiten.
| Situation | Deine gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-Pauschale) | Was das Finanzamt ansetzt | Ergebnis für dich |
|---|---|---|---|
| Fall A | 900 Euro | 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) | Keine zusätzliche Steuerersparnis. |
| Fall B | 1.500 Euro | 1.500 Euro (Deine tatsächlichen Kosten) | Du profitierst, da deine Kosten höher als der Pauschbetrag sind. |
Es lohnt sich, alle berufsbedingten Ausgaben zu sammeln. Denke neben der Homeoffice-Pauschale auch an Kosten für Fachbücher, Fortbildungen, Mitgliedsbeiträge oder Arbeitsmittel. Nur wenn die Gesamtsumme die 1.230-Euro-Marke übersteigt, zahlst du weniger Steuern.
Praktische Anleitung: So trägst du alles in die Anlage N ein

Du hast deine Homeoffice-Tage gezählt und kennst den Betrag, der dir zusteht. Der entscheidende Teil ist die Eintragung in die homeoffice pauschale steuererklärung.
Alle Angaben zur Homeoffice-Pauschale gehören in die Anlage N deiner Steuererklärung. Dieses Formular sammelt alle Informationen zu deinem Gehalt als Angestellter und ist der richtige Ort für deine Werbungskosten.
Wo genau trage ich die Pauschale ein?
Innerhalb der Anlage N musst du zum Abschnitt "Werbungskosten" gehen. Das Finanzamt hat hier ein eigenes Feld für die Homeoffice-Pauschale eingerichtet.
Suche die Zeile mit der Beschriftung "Homeoffice-Pauschale". In den Formularen für die Steuerjahre ab 2023 ist das in der Regel die Zeile 60 der Anlage N. Dort siehst du zwei Felder.
- In das erste Feld kommt die Anzahl deiner reinen Homeoffice-Tage. Trage hier maximal 210 Tage ein.
- Das zweite Feld ist für den Gesamtbetrag reserviert. Steuerprogramme wie ELSTER erledigen die Berechnung für dich. Du gibst nur die Tage ein und das Programm multipliziert sie mit 6 Euro und beachtet die Obergrenze von 1.260 Euro.
Praxis-Tipp: Verlasse dich auf die Automatik deiner Steuersoftware. Gib nur die exakte Anzahl deiner Tage an. Das vermeidet Rechenfehler.
Checkliste für die Eintragung in die Anlage N
Diese Checkliste führt dich durch den Prozess und fasst alles Wichtige für die homeoffice pauschale steuererklärung zusammen.
Die Tabelle gibt dir einen klaren Plan, welche Informationen du brauchst und wo du sie eintragen musst.
Checkliste für die Eintragung in die Anlage N
Eine schrittweise Übersicht der notwendigen Informationen und wo sie in der Steuererklärung eingetragen werden müssen.
| Schritt | Benötigte Information | Wo eintragen (Beispiel Zeile) | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1. Formular öffnen | Anlage N für das relevante Steuerjahr | Öffne die Anlage N in ELSTER oder deiner Steuersoftware. | Achte darauf, das korrekte Steuerjahr zu bearbeiten. |
| 2. Tage ermitteln | Exakte Anzahl der reinen Homeoffice-Tage | Halte die Zahl aus deinen Aufzeichnungen bereit. | Maximal 210 Tage sind absetzbar. |
| 3. Feld finden | Die Zeile mit der Bezeichnung "Homeoffice-Pauschale" | Suche nach Zeile 60 (kann je nach Jahr abweichen). | Lies die genaue Beschriftung des Feldes. |
| 4. Daten eintragen | Deine ermittelte Tagesanzahl | Trage die Anzahl deiner Tage (max. 210) in das Feld ein. | Die Software berechnet den Betrag automatisch. |
| 5. Angaben prüfen | Kontrolle der Eingabe und des errechneten Betrags | Prüfe die eingetragene Zahl und die resultierende Summe. | Ein kurzer Check verhindert Tippfehler. |
Mit dieser Vorgehensweise behältst du den Überblick und stellst sicher, dass deine Angaben korrekt beim Finanzamt ankommen.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Bei der Eintragung der Homeoffice-Pauschale gibt es typische Fehler. Das kann zu Nachfragen vom Finanzamt führen oder deinen Anspruch gefährden. Behalte die folgenden Punkte im Hinterkopf.
- Falsche Anzahl an Tagen: Trage nicht die vollen 210 Tage ein, wenn du sie nicht gearbeitet hast und nachweisen kannst. Eine realistische, dokumentierte Zahl ist die bessere Wahl.
- Doppelter Abzug: Für Tage, an denen du die Homeoffice-Pauschale nutzt, darfst du nicht zusätzlich die Entfernungspauschale ansetzen. Das ist gesetzlich verboten.
- Falsches Formularfeld: Die Homeoffice-Pauschale ist nicht dasselbe wie ein häusliches Arbeitszimmer. Trage deine Angaben nicht versehentlich in das Feld für Arbeitszimmerkosten ein.
- Gesamtbetrag vergessen: Die Homeoffice-Pauschale allein übersteigt oft nicht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Sammle alle anderen Werbungskosten wie Fachliteratur, Fortbildungen oder Arbeitsmittel.
Eine korrekte Eintragung in der Anlage N ist der Schlüssel zum Erfolg. Sie sorgt für eine schnelle Bearbeitung und holt den maximalen finanziellen Vorteil aus deiner Zeit im Homeoffice heraus.
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer absetzen?
Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer voll absetzen? Das ist eine entscheidende Frage für deine Steuererklärung. Beide Wege haben Vorteile, sind aber an unterschiedliche Regeln geknüpft. Deine Wahl bestimmt, wie viel Geld du zurückbekommst.
Bevor du dich für eine Variante in deiner Homeoffice-Pauschale Steuererklärung entscheidest, musst du die strengen Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer kennen.
Die strengen Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer
Das Finanzamt hat genaue Vorstellungen von einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der Schreibtisch im Schlafzimmer reichen nicht aus.
Dein Arbeitszimmer muss diese Kriterien erfüllen:
- Räumliche Trennung: Es muss ein separater Raum sein, der durch eine Tür vom Rest der Wohnung getrennt ist.
- Fast ausschließliche berufliche Nutzung: Der Raum muss zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Ein Gästebett oder private Regale führen zur Ablehnung.
- Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit: Seit 2023 ist das die wichtigste Bedingung. Der Raum muss der Ort sein, an dem die prägendsten Tätigkeiten deines Jobs stattfinden.
Trifft nur eine dieser Bedingungen nicht zu, ist das Thema Arbeitszimmer ausgeschlossen. Deine einzige Option ist dann die Homeoffice-Pauschale.
Ein direkter Vergleich: Pauschale vs. echte Kosten
Welche Option für dich die beste ist, hängt von deiner Wohn- und Arbeitssituation ab. Hast du ein anerkanntes Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Arbeit bildet? Dann hast du die Wahl. Du nimmst die Jahrespauschale von 1.260 Euro oder setzt die tatsächlichen Kosten an, was oft finanziell attraktiver ist. Für alle anderen ist die Homeoffice-Pauschale die einfache Lösung.
Hier sind die beiden Modelle im Vergleich:
| Merkmal | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Anspruch | Jeder Arbeitnehmer, der an bestimmten Tagen ausschließlich von zu Hause gearbeitet hat. | Nur bei einem separaten Raum, der den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt. |
| Höhe des Abzugs | 6 Euro pro Tag, gedeckelt bei 1.260 Euro pro Jahr (für 210 Tage). | Entweder die Jahrespauschale von 1.260 Euro ODER der Abzug der tatsächlichen, anteiligen Kosten. |
| Nachweispflicht | Du musst nur die Tage aufzeichnen. Keine Belege für Kosten nötig. | Detaillierte Nachweise über alle anteiligen Kosten wie Miete, Strom, Heizung sind Pflicht. |
| Flexibilität | Hoch. Gilt auch für die Arbeit am Küchentisch. | Gering. Strenge räumliche und nutzungsbezogene Vorgaben. |
Welche Option lohnt sich wann für dich?
Die Homeoffice-Pauschale ist die passende Wahl, wenn du:
- keinen separaten Raum für deine Arbeit hast oder diesen auch privat nutzt.
- dir den Aufwand sparen willst, Belege zu sammeln und Kosten auszurechnen.
- flexibel an unterschiedlichen Orten in deiner Wohnung arbeitest.
Der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers ist finanziell meist die bessere Wahl, wenn du:
- alle strengen Kriterien des Finanzamts erfüllst.
- hohe anteilige Kosten hast, die 1.260 Euro im Jahr übersteigen.
- bereit bist, den höheren Aufwand für die Dokumentation zu betreiben.
Erfüllst du die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer, solltest du durchrechnen, welche Variante dir mehr bringt. Eine Anleitung, wie du die Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen kannst, hilft dir bei der Kalkulation. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Pauschale aber der unkomplizierteste Weg, um die Steuerlast zu senken.
Zusätzliche Arbeitsmittel für das Homeoffice absetzen
Die Homeoffice-Pauschale deckt laufende Kosten wie Strom und Heizung ab. Deine Arbeitsausstattung ist darin nicht enthalten. Du kannst Anschaffungen für deinen Arbeitsplatz zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.
Das gilt für alles, was du überwiegend für deinen Job nutzt. Dazu gehören Möbel und Technik, die dein Homeoffice zu einem professionellen Arbeitsplatz machen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist eine Investition in deine Gesundheit und Produktivität.
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Der schnelle Weg
Die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist wichtig. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 800 Euro netto (952 Euro brutto) kosten, kannst du sofort und komplett im Jahr des Kaufs absetzen.
Diese Sofortabschreibung ist praktisch für viele Homeoffice-Anschaffungen.
- Bürostuhl: Ein ergonomischer Stuhl für deinen Rücken.
- Monitor: Ein zweiter Bildschirm für effizienteres Arbeiten.
- Drucker oder Scanner: Klassiker für die Büroarbeit.
- Software: Programme und Lizenzen für deinen Job.
Diese Regel vereinfacht die homeoffice pauschale steuererklärung, da du nicht jahrelang Abschreibungen verfolgen musst.
Teurere Anschaffungen über mehrere Jahre abschreiben
Wenn eine Anschaffung die Grenze von 800 Euro netto übersteigt, musst du sie über ihre offizielle "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" abschreiben. Das gilt zum Beispiel für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch.
Die Dauer steht in den amtlichen AfA-Tabellen ("Absetzung für Abnutzung"). Für Büromöbel gilt in der Regel eine Dauer von 13 Jahren.
Ein Praxisbeispiel: Du kaufst einen höhenverstellbaren Schreibtisch von DESKSPACE für 1.300 Euro. Du schreibst ihn über 13 Jahre ab. Jedes Jahr kannst du also 100 Euro (1.300 Euro / 13 Jahre) als Werbungskosten ansetzen.
Auch wenn es länger dauert, mindert dieser Betrag jedes Jahr dein zu versteuerndes Einkommen.
Nachweise für das Finanzamt
Egal ob Sofortabschreibung oder über mehrere Jahre, das Finanzamt verlangt einen Beleg. Hebe die Rechnung oder den Kaufbeleg immer auf. Darauf müssen der Gegenstand, der Preis und das Kaufdatum erkennbar sein.
Bei Dingen mit möglicher privater Nutzung, wie einem Laptop, akzeptiert das Finanzamt meist einen beruflichen Anteil von 50 %. Wenn du mehr ansetzen willst, musst du das gut begründen. Bei reinen Büromöbeln wie einem Schreibtisch oder Bürostuhl ist die berufliche Nutzung unstrittig. Auch eine ergonomische Tastatur und Maus kannst du voll absetzen.
Die Homeoffice-Pauschale: Was du wissen musst
Die Homeoffice-Pauschale wirft häufig Fragen auf. Hier sind die Antworten zu den wichtigsten Unklarheiten.
Gilt die Pauschale auch, wenn ich krank bin?
Nein. Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen du tatsächlich im Homeoffice gearbeitet hast.
Krankheitstage, Urlaubstage oder andere Fehltage zählen nicht dazu. Die Pauschale soll die beruflich bedingten Mehrkosten für echte Arbeitstage von zu Hause abdecken.
Was, wenn meine Werbungskosten insgesamt niedrig sind?
Es kann passieren, dass deine gesamten Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleiben.
In diesem Fall setzt das Finanzamt automatisch den höheren Pauschbetrag an, weil das für dich vorteilhafter ist. Du profitierst von der Homeoffice-Pauschale erst, wenn deine gesamten beruflichen Ausgaben diese Grenze von 1.230 Euro überschreiten.
Muss ich meine Homeoffice-Tage nachweisen?
Du musst dem Finanzamt nicht sofort Belege schicken. Du solltest aber auf Nachfragen vorbereitet sein.
Führe eine einfache Liste deiner Homeoffice-Tage.
- Eine Excel-Tabelle reicht aus.
- Einträge in deinem digitalen Kalender sind ebenfalls geeignet.
- Manche Arbeitgeber stellen eine formlose Bestätigung aus.
Diese Dokumentation dient deiner Absicherung.
Können auch Studierende die Pauschale nutzen?
Ja. Wenn du für dein Studium von zu Hause lernst oder arbeitest, kannst du die Pauschale ansetzen. Die steuerliche Wirkung hängt von deinem Status ab.
Wichtiger Unterschied: Im Zweitstudium gelten die Ausgaben als Werbungskosten. Im Erststudium nur als Sonderausgaben, was die steuerliche Entlastung oft einschränkt.
Für Selbstständige ist die Regelung anders. Sie setzen ihre Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in der Regel direkt als Betriebsausgaben an, statt die Pauschale zu nutzen.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist gut für deinen Rücken und eine Investition, die du zusätzlich zur Pauschale steuerlich geltend machen kannst. Bei Deskspace findest du TÜV-geprüfte, höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle, die deine Gesundheit und Produktivität im Homeoffice verbessern. Damit sicherst du dir nicht nur steuerliche Vorteile, sondern investierst auch in dich selbst. Besuche https://deskspace.de und finde das passende Setup für dich.